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BGH, 17.10.1973 - IV ZB 39/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Vaterschaft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68
Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung …
Auszug aus BGH, 17.10.1973 - IV ZB 39/73
Das gilt umso mehr, wenn eine Ergänzung oder Richtigstellung ohne weiteres möglich ist, die sogar für das Datum der Zustellung für zulässig gehalten wird (BGH NJW 1969, 1297; VersR 1969, 635).Der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte des Klägers war verpflichtet, dem Kläger bei Übersendung des Urteils rechtzeitig und richtig Auskunft über die Zustellung des Urteils und die damit in Lauf gesetzte Rechtsmittelfrist zu erteilen (BGH LM ZPO § 232 (Cd) Nr. 1; VersR 1969, 635).
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten …
Auszug aus BGH, 17.10.1973 - IV ZB 39/73
Das gilt umso mehr, wenn eine Ergänzung oder Richtigstellung ohne weiteres möglich ist, die sogar für das Datum der Zustellung für zulässig gehalten wird (BGH NJW 1969, 1297; VersR 1969, 635). - BGH, 13.03.1969 - III ZR 178/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Notfrist nach Zustellung …
Auszug aus BGH, 17.10.1973 - IV ZB 39/73
Darauf, daß der Anwalt die Zustellung rechtlich richtig würdigte, insbesondere sich darüber im klaren war, daß Urteile in Kindschaftssachen von Amts wegen zugestellt werden, so daß dieses die maßgebliche Zustellung war, kommt es nicht an (BGH NJW 1969, 1298, 1301 vor II).
- BGH, 06.05.1977 - IV ZB 20/77
Rechtsanwaltspflicht - Kenntnis der Gesetze - Zustellungsregelung
Sollte dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten am 15. November 1976 und in der Folgezeit tatsächlich nicht bekannt gewesen sein, daß seit dem 1. Juli 1970 (dem Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes) in Kindschaftssachen Urteile von Amts wegen zugestellt werden und eine Zustellung auf Betreiben der Parteien rechtlich bedeutungslos ist (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1973 - IV ZB 39/73), so wäre ihm diese Unkenntnis und die darauf beruhende verspätete Berufungseinlegung vorzuwerfen.